Kompetenzfelder
- Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Becker, LL. M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1995 schwerpunktmäßig in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechtes und des Beamtenrechts tätig. Darüber hinaus ist er auch im kirchlichen Arbeitsrecht spezialisiert tätig. Frau Rechtsanwältin Schmidt-Bohm, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist seit 1995 als Rechtsanwältin und seit 1997 mit dem Arbeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Beamtenrecht tätig.
1. Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei die Mandanten im wesentlich in folgenden Bereichen:
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutzrecht/Kündigungsschutzklagen
- Arbeitsrecht im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen
- Arbeitszeitrecht
- Urlaubsrecht
- Vergütungsfragen
- Umsetzungen/Versetzungen
- Gestaltung und Beendigung von Dienstverträgen mit Führungskräften
2. Betriebsverfassungsrecht/Tarifrecht
Beratung und Vertretung findet hier u. a. in folgenden Bereichen statt:
- Aushandlung und Überprüfung von Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei der Aushandlung und beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Überprüfung arbeitsrechtlicher Sachverhalte im Hinblick auf betriebsverfassungsrechtliche
Fragen (z.B. Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch von Kündigungen)
- Prüfung der Anwendbarkeit und der Anwendung von Tarifverträgen in Arbeitsverhältnissen
- Vertretung der Betriebsparteien vor den Arbeitsgerichten/Landesarbeitsgerichten in Beschlussverfahren
- Abhaltung von Schulungen im Betriebsverfassungsrecht
- Beratung und Vertretung in allen Fragen des Personalvertretungsrechtes
3. Beamtenrecht
Im Beamtenrecht berät und vertritt die Kanzlei außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten/Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht unter anderem im Hinblick auf folgende Konstellationen:
- Ernennung
- Beförderung
- Besoldung
- Abordnung/Umsetzung/Versetzung