Kompetenzfelder

  1. Arbeitsrecht
  2. Betriebsverfassungsrecht
  3. Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Becker, LL. M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1995 schwerpunktmäßig in den Bereichen des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungsrechtes und des Beamtenrechts tätig. Darüber hinaus ist er auch im kirchlichen Arbeitsrecht spezialisiert tätig. Frau Rechtsanwältin Schmidt-Bohm, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist seit 1995 als Rechtsanwältin und seit 1997 mit dem Arbeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Beamtenrecht tätig.

1. Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berät und vertritt die Kanzlei die Mandanten im wesentlich in folgenden Bereichen:

2. Betriebsverfassungsrecht/Tarifrecht

Beratung und Vertretung findet hier u. a. in folgenden Bereichen statt:

3. Beamtenrecht

Im Beamtenrecht berät und vertritt die Kanzlei außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten/Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht unter anderem im Hinblick auf folgende Konstellationen: